Vergabe des Betriebs des Government Site Builders 11 (GSB)

Der Government Site Builder (GSB) ist das Content Management System für alle Webangebote der deutschen Bundesbehörden und basiert mit der aktuellen Version auf TYPO3. Neofonie unterstützt den Generalunternehmer T-Systems beim Betrieb und der technischen Betreuung sämtlicher Websites des Bundes, die auf dem Government Site Builder 11 aufbauen.

Seit 2024 steht die Content Management Lösung des Bundes, der Government Site Builder, in Version 11 zur Verfügung und baut erstmals auf dem Open Source CMS TYPO3 auf. Lange Zeit basierte GSB auf dem kommerziellen CMS ​​CoreMedia. Mit dem Wechsel zu TYPO3 profitieren Behörden und Bundeseinrichtungen von einer professionellen, barrierefreien, sicheren, stabilen und skalierbaren Lösung, die durch eine aktive Open-Source-Community im deutschsprachigen Raum belebt wird. 

Betrieb von TYPO3 Instanzen des Bundes

Für den Betrieb und den Umstieg auf GSB11 sind TYPO3 Spezialisten gefragt. Für die Weiterentwicklung und Administration der GSB Betriebsplattform, auf der alle Seiten der Regierung gehostet werden, führt die T-Systems ein Konsortium mit mehreren Partner an. Dazu gehören neben der Berliner Digitalagentur Neofonie auch die Telekom MMS, CPS, netresearch DTT, ujamii, Flying Circus Internet Operations und punkt.de. Zum Aufbau einer SaaS-Betriebsplattform im ITZBund wurde ein GSB-Rahmenvertrag über mehrere Jahre abgeschlossen. 

Wir haben in den letzten Jahren unser TYPO3 Know-how und damit unser Portfolio stetig ausgebaut und unterstützen als TYPO3 Gold Member u.a. die Weiterentwicklung von TYPO3. Das ermöglicht uns, dem Bund ein hochperformantes System zur Verfügung zu stellen, welches die höchsten Sicherheits- und Zukunftsanforderungen erfüllt”, so Thomas Kitlitschko, Geschäftsführer der Neofonie.

Neofonie unterstützt bei der Container Virtualisierung mit Docker oder OpenShift, dem Deployment, der Installation, Konfiguration, Administration und dem Betrieb der TYPO3 basierten CMS-Plattform. Der Rahmenvertrag ermöglicht es bezugsberechtigten Behörden, die Dienstleistungen ohne Ausschreibung in Anspruch zu nehmen.

Veröffentlichung am 11.04.2024